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Begriff

Personalausweis-Adresse

Die im Personalausweis eingetragene Anschrift, die bei einem Umzug nicht automatisch geändert wird und auf Wunsch aktualisiert werden kann.

Im Personalausweis ist die Wohnanschrift vermerkt, die bei der Ausstellung gilt. Nach einem Umzug wird sie nicht automatisch geändert. Eine Aktualisierung ist möglich, aber nicht in jedem Fall zwingend, weil der Ausweis als Identitätsnachweis gilt und nicht als Meldenachweis.

Wer die Adresse im Ausweis anpassen lassen möchte, meldet sich bei der Behörde und lässt die Änderung vermerken, meist mit einem kleinen Aufwand. Manche Stellen verlangen dafür einen Termin. Die Kosten sind im Vergleich zum Gesamtumzug gering.

Viele Behörden und Banken akzeptieren auch einen Ausweis mit alter Adresse, verlangen dann aber eine aktuelle Meldebescheinigung. Deshalb ist die Anpassung oft praktischer, als man denkt.

Ähnliche Stichwörter

  • BürgeramtKommunale Anlaufstelle für Bürgerangelegenheiten, zu denen Anmeldung, Ausweisausstellung und Meldebescheinigung gehören.
  • AdressänderungMitteilung der neuen Anschrift an alle Stellen wie Bank, Arbeitgeber, Versicherungen und Behörden, damit Post und Zahlungen ankommen.
  • UmmeldungÄnderung der gemeldeten Anschrift bei einem Umzug innerhalb derselben oder in eine andere Stadt, die gleichzeitig zur Anmeldung in der neuen Gemeinde gehört.
  • MeldebescheinigungAmtliche Bescheinigung der Meldebehörde über den gemeldeten Wohnsitz, die für viele Behörden und Verträge als Nachweis dient.