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Begriff

Unbare Zahlung

Zahlung per Überweisung, Lastschrift oder Karte statt in bar, die als Nachweis für steuerliche Abzüge bei Dienstleistungen verlangt wird.

Eine unbare Zahlung erfolgt über Überweisung, Lastschrift oder Kartenzahlung und hinterlässt dadurch einen Nachweis auf dem Konto. Für bestimmte steuerliche Ermäßigungen bei haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen ist sie Voraussetzung. Barzahlung schließt den Abzug in der Regel aus.

Beim Umzug ist die Zahlung an die Spedition oder den Handwerksbetrieb entscheidend. Der Kontoauszug zusammen mit der Rechnung dient als Beleg. Ein Vermerk auf der Rechnung, dass die Zahlung über das Konto erfolgte, erleichtert die Zuordnung.

Wer Barzahlung vereinbart, sollte bedenken, dass ein späterer Abzug entfallen kann. Eine Überweisung mit Verwendungszweck schafft klare Verhältnisse.

Ähnliche Stichwörter

  • Haushaltsnahe DienstleistungTätigkeit im Haushalt, deren Arbeitskosten die Steuer mindern können, etwa Reinigung oder Umzugsdienste einer Spedition.
  • HandwerkerleistungArbeiten an oder in der Wohnung durch einen Handwerksbetrieb, etwa Küchenaufbau, deren Arbeitskosten steuerlich begünstigt sein können.
  • SteuerermäßigungVerringerung der zu zahlenden Einkommensteuer um einen Anteil bestimmter Haushaltsausgaben, unter festen Voraussetzungen und mit Obergrenzen.
  • UmzugsspeditionGewerbliches Umzugsunternehmen, das Möbel und Hausrat transportiert, beim Ein- und Ausladen hilft und Leistungen gegen Rechnung erbringt.